Wahl der Schwerbehindertenvertretung

21.09.2022

Da die Amtszeit der örtlichen Vertretungen schwerbehinderter Menschen in Kürze endet, sind in den Monaten Oktober und November 2022 die örtlichen Vertrauenspersonen sowie in der Folge die Stufenvertretungen neu zu wählen. 

Schwerbehindertenvertretung

  • Alles was Sie zur Wahl brauchen (Ratgeber, Wahlkalender, Wahlformulare und Handlungshilfe), haben die Integrationsämter auf einer Sonderseite zusammengestellt: SBV Wahl Kompakt

  • Zum Nachlesen: SBV-Wahlenerlass

Gehen Sie wählen! Nehmen Sie Ihr Recht wahr und beteiligen sich an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Ihrer Interessenvertretung!

Die Schwerbehindertenvertretungen werden getrennt gewählt nach den Schulformen
- Grundschulen,
- Hauptschulen,
- Förderschulen, soweit die Schulämter die Fachaufsicht ausüben (§ 88 Abs. 3 SchulG)
jeweils beginnend auf Schulamtsebene und
- Förderschulen, soweit die Bezirksregierungen Dienst- und Fachaufsicht ausüben, und Klinikschulen,
- Realschulen,
- Gymnasien und Weiterbildungskollegs,
- Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen (inkl. PRIMUS Schulen) und Sekundarschulen,
- Berufskollegs
jeweils beginnend auf Bezirksebene.

Gewählt wird entweder im vereinfachten Wahlverfahren im Rahmen einer Wahlversammlung oder im förmlichen Wahlverfahren durch eine schriftliche Wahl, abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten.


Weitere Hilfen und Links

Einen Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen im Schulbereich des Landes NRW bietet Ihnen die aktualisierte und erweiterte Broschüre des VBE „Schwerbehinderung? Basiswissen für Lehrkräfte“. Diese finden Sie, wenn Sie auf die Grafik oben klicken.

Ihre Ansprechpartner in den Bezirken: Schwerbehindertenvertretung

Direkter Zugang: LWL-Integrationsamt Westfalen für Menschen mit Behinderung im Beruf

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